Hessen hat Chance für finanziellen Alleingang im Ländervergleich „liegen lassen!“
Tarifabschluss vergleichbar mit dem Ergebnis der Länder
Die Inflationsausgleichszahlung, die 2024 in drei Auszahlungen - 1. Mai, 1. Juli und 1. November - steuerfrei den Beschäftigten gutgeschrieben wird, ist längst überfällig!
Die Betrachtung der Entgeltordnung, die der Arbeitgeber im Nachgang der Tarifverhandlungen angekündigt hat, werden wir eng begleiten. Veraltete Arbeitsplatzbeschreibungen müssen schnell durch neu angepasste ersetzt werden. Logische Konsequenzen können dann nur wirksame Höhergruppierungen im Tarifbereich sein.
Minister Prof. Dr. Poseck hatte angekündigt, die Ergebnisse auch auf die Beamten übertragen zu wollen. Hierzu bedarf es eine politische Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Für die GdP steht fest: Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamten sowie die Versorgungsempfänger ist „alternativlos!“
Abschließend stellt die GdP fest, dass mit einer durchschnittlichen prozentualen Entgelterhöhung von über 11 Prozent die Grundforderung der an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaften erfüllt ist.