Verfassungswidrige Besoldung
Landesregierung reagiert auf richterliches Urteil
Folgende Eckpunkte wurden verlautbart:
Der DGB und die GdP wurden im Vorfeld weder gefragt noch in Gesprächen beteiligt.
Die Verkündung der Eckpunkte überrascht uns genauso wie unsere Mitglieder. Offensichtlich ist der Druck auf die Landesregierung mittlerweile so groß, dass gehandelt werden musste.
Nach den Sommerferien wird eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht stattfinden. Zudem wird ein Gesetzgebungsverfahren erwartet, an dem auch die GdP angehört wird.
- · Anhebung der Besoldung und Versorgung:
- zum 1. April 2023 sowie
zum 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent.
- · Höhere Familienzuschläge zum 1. April 2023:
- für die ersten beiden Kinder um jeweils 100 Euro pro Monat (eine Familie mit zwei Kindern erhält 200 Euro zusätzlich),
für jedes weitere Kind um jeweils 300 Euro pro Monat (eine Familie mit vier Kindern erhält 800 Euro zusätzlich).
- · Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 werden zum 1. April 2023 in die besser bezahlte Besoldungsgruppe A 6 überführt.
- · Für die Richter- und Staatsanwaltschaft werden zum 1. April 2023 die niedrigsten beiden Erfahrungsstufen entfallen, auch um den gestiegenen Anforderungen im Justizbereich gerecht zu werden.
Der DGB und die GdP wurden im Vorfeld weder gefragt noch in Gesprächen beteiligt.
Die Verkündung der Eckpunkte überrascht uns genauso wie unsere Mitglieder. Offensichtlich ist der Druck auf die Landesregierung mittlerweile so groß, dass gehandelt werden musste.
Nach den Sommerferien wird eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht stattfinden. Zudem wird ein Gesetzgebungsverfahren erwartet, an dem auch die GdP angehört wird.